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BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 134/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausfall von Arbeitsleistung - Inventaraufnahme - Betriebsrisiko - Lohnfortzahlung - Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 18.11.1960 - 5 Sa 319/59
- BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 134/61
Papierfundstellen
- BB 1963, 472
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 338/55
Lohnfortzahlung im Arbeitskampf - Betriebsrisiko
Auszug aus BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 134/61
3o Hiernach fehlt es für den Streitfall sowohl an einer individuellen, wie auch an einer wirksamen kollektiven Regelung» Somit muß es bei den allgemeinen Grundsätzen verbleiben, die für die Tragung des Eetriebsrisikos gelten» Zu den Pallen des Botriobsrisikos hat sich der Senat wiederholt ausgesprochen (vgl» insbesondere BAG 3, 346 = AP Kr» 2 zu § 615 BGB Eetriebsrisiko sowie Kr» 3 bis 5 aaO)« Port ist entschieden worden, daß es der Arbeitgeber ist, der den Betrieb organisiert und leitet, der die Erträge bezieht und dem es deshalb obliegt, das Funktionieren des Betriebes sicherzustellcn» Hieran ist festzuhalten» Es folgt daraus, daß der Arbeitgeber grundsätzlich das Betriebsrisiko trägt» Inwieweit dann etwas anderes gilt, wenn eine Betriebsstörung infolge des Verhaltens der Arbeitnehmer eintritt oder doch auf Umstände zurückzuführen ist, die aus der Sphäre der Arbeitnehmer kommen, ist hier nicht zu entscheiden; denn bei einer Inventur handelt es sich nicht um einen solchen Pall» Bereits das Reichsarboitsgericht hat in ARS 7, 141 ausgeführt, daß die Aufnahme der Inventur zu den Ereig- 3 niSGcn gehöre, die die Führung des Betriebes beträfen = Mit ihr könne der Arbeitgeber als mit einer alljährlich wiederkehrenden Tatsache rechnen.
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21
Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung …
Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber aufgrund äußerer Einflüsse Entscheidungen trifft, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung führen, etwa wenn ein Zement- und Baustoffhandel aufgrund der Witterung seinen Betrieb vorübergehend einschränkt oder stilllegt (BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 810/07 - Rn. 24, BAGE 127, 119) oder er den Betrieb für eine vorgeschriebene Inventur kurzzeitig schließt (BAG 7. Dezember 1962 - 1 AZR 134/61 - zu 3 der Gründe; ebenso schon RAG 12. Oktober 1929 - RAG 200/29 - ARS 7, 137, 141) . - BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 635/89
Zahlung von Arbeitsentgelt und vermögenswirksamen Leistungen während der Dauer …
Somit handelt es sich um einen Fall des Betriebsrisikos, d.h. um den Fall einer weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber verschuldeten Betriebsstörung, die die Leistung von Arbeit verhinderte (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 134/61 - AP Nr. 14 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; für den Fall einer Zerstörung des Betriebes durch Brand: Senatsurteil vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko). - BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 149/68
Lohnfortzahlung bei vom Arbeitgeber zu vertretender Unmöglichkeit - Zerstörung …
Wie das angefochtene Urteil zutreffend ausführt, bestehen auch keine Vereinbarungen zwischen den Parteien, die eine - im allgemeinen als zulässig anzusehende (BAG AP Nr. 14 zu § 615 BGB Betriebsrisiko) - abweichende Regelung des Risikos einer Betriebsstörung zum Inhalt haben. - LAG Berlin, 06.01.2003 - 7 Sa 1826/02
Anspruch eines Croupiers auf Zahlung von tariflichen Feiertags-, Sonntags- und …
Insoweit hat bereits der Kläger zutreffend auf die Fälle der Inventur hingewiesen (BAG vom 7. Dezember 1962, 1 AZR 134/61, AP Nr. 14 zu § 615 BGB Betriebsrisiko). - LAG Hessen, 18.09.1995 - 14 Sa 1128/94
Annahmeverzug: Begriff des "Verdienens" i.S. von § 11 Satz 1 Nr. 1 KSchG und des …
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